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   OLG Hamm, 28.12.1994 - 4 Ss OWi 1262/94   

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https://dejure.org/1994,8195
OLG Hamm, 28.12.1994 - 4 Ss OWi 1262/94 (https://dejure.org/1994,8195)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.12.1994 - 4 Ss OWi 1262/94 (https://dejure.org/1994,8195)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Dezember 1994 - 4 Ss OWi 1262/94 (https://dejure.org/1994,8195)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rotlicht; Unaufmerksamkeit; Pflichtverletzung; Geldbuße; Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1065/99

    Absehen von Verhängung eines Fahrverbots bei Rotlichtverstoß durch Mitzieheffekt

    Da die Ampel nach den Urteilsfeststellungen bereits längere Zeit Rotlicht zeigte, als der Betroffene in die Kreuzung einfuhr, liegen zwar den äußeren Gegebenheiten nach die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 4 BKatV vor, doch führt dies nicht ohne weiteres zur Annahme eines Regelfalles (vgl. OLG Hamm, ZfS 1995, 152; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 161; DAR 1993, 272).
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Demgegenüber vertritt ein anderer Teil der Rechtsprechung die Auffassung, daß von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gemäß Nr. 34.2 BKatV auch dann auszugehen sei, wenn ein Fahrzeugführer vor einer Rotlicht zeigenden Ampel zunächst anhalte und trotz Fortdauer des Rotlichts in die Kreuzung einfahre (vgl. OLG Düsseldorf (2. Strafsenat) NZV 1996, 117 ; BayObLG DAR 1996, 103 ; differenzierend nach dem Grad des Verschuldens: OLG Hamm (4. Strafsenat) ZfS 1995, 152).
  • OLG Hamm, 24.02.2003 - 2 Ss OWi 1133/02

    Rotlichtverstoß, Mitzieheffekt, Absehen vom Fahrverbot, qualifizierter

    Dies führt jedoch nicht ohne weiteres zur Annahme eines Regelfalls (zu vgl. OLG Hamm, zfs 1995, 152; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 161).
  • OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96
    Sie ist nicht etwa - wie offenbar der Betroffene meint - auf vorsätzliches und bewußt fahrlässiges Tatverhalten, beschränkt (vgl. Beschluß des Senats vom 28. September 1995 - 2 Ss OWi 1081/95; siehe auch die Beschlüsse des 4. Senats für Bußgeldsachen vom 13. Dezember 1994 4 Ss 0Wi 809/94 und vom 28. Dezember 1994 4 Ss OWi 1262/94 zfs 1995., 152).
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